Metallkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragspartner des Kunden

GOLDEN GATES Handelsgesellschaft mbh eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 37078.
Gesetzlicher Vertreter:
die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herr Herbert Behr und Herr Constantin Behr, beide geschäftsansässig Demianiplatz 21/22, 02826 Görlitz.
Geschäftsanschrift und einzige Niederlassung der GOLDEN GATES Handelsgesellschaft mbh: Demianiplatz 21/22,
02826 Görlitz
Tel. +49.3581.8999460
Fax +49.3581.8999469
E-Mail: kontakt@das-goldgeschaeft.de
Webseite: www.das-goldgeschaeft.de

II. Allgemeiner Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Golden Gates
Edelmetalle AG

II.1. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der GOLDEN GATES Handelsgesellschaft mbh (im Folgenden auch „Gesellschaft“ genannt) mit Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden „Kunde(n)“). Lediglich aus Gründen der bessern Lesbarkeit wird durchgängig die Bezeichnung „Kunde(n)“, „Verbraucher“ oder ähnliches verwendet, die gleichermaßen für Personen jeden Geschlechts gilt.
(2) Verbraucher sind solche i. S. d. BGB.
(3) Mit Unterzeichnung des Vertragsformulars „Bestellung“, schriftlicher oder mündlicher auch fernmündlicher Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
(4) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und zwar auch wenn der Kunde Unternehmer ist. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf die Geltung seiner etwaigen eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Gesellschaft bestätigt werden. Sollten trotz vorgenannter Bestimmungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft und des Kunden kollidieren, so gelten die hier niedergelegten Regelungen vorrangig.


II.2. Abschluss des Kaufvertrages


(1) Die Gesellschaft verkauft an den Kunden je nach dessen Wahl Edelmetalle und Zubehör (im Folgenden auch „Ware“ genannt).
(2) Gegenstand des Kaufvertrags ist die Übergabe und Übereignung der in der Rechnung oder auf der Bestellung/im Kaufangebot angegebenen Ware an den Kunden.
(3) Angebote der Gesellschaft im Ladengeschäft, auf der Webseite oder sonstigen Medien (online sowie offline) sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar („invitatio ad offerendum“). Angebote können persönlich im Ladengeschäft, schriftlich, fernmündlich oder per Bestellformular erfolgen und sind mit Abgabe für den Kunden verbindlich.
(4) Ein Kaufvertrag zwischen einem Kunden und der Gesellschaft kommt mit Annahmeerklärung des Kaufangebotes des Kunden durch die Gesellschaft zustande. Der Gesellschaft steht es frei, ein Kaufangebot abzulehnen. Die Annahmeerklärung der Gesellschaft kann entweder fernmündlich oder in Textform erfolgen oder durch schlüssiges Verhalten, insbesondere durch Erstellung der Rechnung oder je nach Wahl des Kunden durch Aushändigung/ Auslieferung der Ware an den Kunden.


II.3. Kaufpreise, Kaufpreiszahlung


(1) Der Kaufpreis zwischen Gesellschaft und Kunden für die vertragsgegenständlichen Waren in den dort ausgewiesenen Gewichtseinheiten bzw. Ausführungen nimmt Bezug auf die Preisliste der Gesellschaft, die zu dem in nachfolgendem Absatz 2 definierten Zeitpunkt aktuell ist und die jederzeit unter www.das-goldgeschaeft.de/de/preise/ aufgerufen werden kann.
(2) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Angebotsannahme durch die Gesellschaft.
(3) Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.


II.4. Übergabe, Lieferung und Lieferkosten


(1) Die Übergabe der vertragsgegenständlichen Ware erfolgt nach Begleichung des Kaufpreises durch den Kunden.
(2) Wünscht der Kunde die Lieferung der Ware, erfolgt diese durch ein Werttransportunternehmen, Wertpostdienste oder durch Kurierdienste. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Fall der Versendung erst mit Übergabe an den Kunden oder an einen von diesem benannten Dritten über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Gläubigerverzug befindet.
(3) Bei Lieferung der Ware durch die Gesellschaft an seinen Wohnsitz hat der Kunde die Lieferkosten gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Preisliste der Gesellschaft zu tragen, deren Höhe u.a. von der Lage des Lieferorts und der Liefermenge abhängig ist. Diese sind sofort ab Vertragsschluss fällig. Die jeweils aktuellen Lieferkosten werden ebenfalls in einer Preisliste der Gesellschaft unter www.das-goldgeschaeft.de/de/preise/ veröffentlicht, die in unregelmäßigen Abständen bzgl. dieser Kostenposition aktualisiert wird.

II.5. Widerrufsrecht bzgl. des Kaufvertrags

Es besteht kein Widerrufsrecht. Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB für Verbraucher besteht kein Widerrufsrecht, da der Kaufvertrag zwischen Gesellschaft und Kunde die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat deren Kaufpreis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.


II.6. Einmalkauf durch Bestellformular/Kaufangebot

Für den Einmalkauf per Bestellformular/Kaufangebot gilt Folgendes:
(1) Der Kunde gibt die etwaig von ihm gewünschte Spezifikationen der Ware und der Barrengrößen sowie die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung aktuellen Preise gemäß Punkt II.3. im Bestellformular an. Die Zahlung des „Kaufpreises“ und der „Kaufgebühr“ ist sofort ab Vertragsabschluss fällig, mithin, sobald die Gesellschaft das Angebot des Kunden angenommen hat. Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet.
(2) Zahlt der Kunde trotz Mahnung durch die Gesellschaft nach Fälligkeit des „Ankaufspreises“ und der „Kaufgebühr“ diesen nicht oder nicht vollständig, ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, die ihr obliegende Leistung zu erbringen.
(3) Die Übergabe und die Übereignung der Ware erfolgt mit Auslieferung der Ware an den Kunden, wenn der Kunde die Lieferung an seinen Wohnsitz wünscht bzw. mit Übergabe an den Kunden, wenn der Kunde die Ware selbst abholt. Die Gesellschaft und der Kunde sind sich insoweit jeweils über den Eigentumsübergang einig.


II.7. Mängelrechte, Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche


(1) Grundsätzlich schuldet die Gesellschaft lediglich Ware mittlerer Art und Güte im Sinne einer Gattungsschuld, es sei denn, sie hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Im Übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln Anwendung.
(2) Die Gesellschaft haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen von dem vorstehenden Haftungsausschluss sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso ausgenommen von dem vorstehenden Haftungsausschluss sind Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, mithin solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Für letztere Schäden wird nur bis zur Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens gehaftet, es sei denn, eine von der Gesellschaft gegenüber dem Kunden zugesagte Spezifikation der Ware bezweckt gerade den Schutz des Kunden im Hinblick auf einen über den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden hinausgehenden Schaden.


II.8. Prüfrecht des Kunden


(1) Es obliegt dem Kunden, die Ware auf etwaige Mängel zu untersuchen, wenn er etwaige Mängelansprüche geltend machen möchte. Zu einer Inaugenscheinnahme der Ware ist er gegenüber der Gesellschaft berechtigt, und zwar unabhängig davon, ob er die an ihn verkaufte Ware an seinem Wohnsitz liefern lässt oder diese im Ladengeschäft erwirbt.
(2) Erwirbt der Kunde die Ware im Ladengeschäft ist er verpflichtet, diese sofort nach Übergabe zu prüfen. Mängelansprüche nach Verlassen der Verkaufsräume sind generell ausgeschlossen.


II.9. Ankauf von Waren


(1) Die Gesellschaft kauft Gegenstände, die Edelmetalle (insbesondere Gold und Silber) enthalten, beispielsweise in Form von gebrauchtem Schmuck, Zahngold, Barren, Münzen, Tafelsilber etc. zum Zwecke der Raffination an. Die Ankaufpreisermittlung erfolgt durch die Gesellschaft und basiert auf dem, im Ankaufsgegenstand enthaltenen Anteil von Gold mit 999er Feingehalt und/oder Silber mit 999er Feingehalt und nicht auf dem hypothetischen Wert, den der Ankaufsgegenstand in unversehrtem Zustand hat.
(2) Die Gesellschaft macht nach Festsetzung des Ankaufspreises dem Kunden ein unverbindliches Ankaufangebot. Mit Annahme des Angebotes kommt der Kaufvertrag zustande. Der Kunde erhält eine Gutschrift in bar oder bargeldlos ausbezahlt.


III. Vorgaben des Geldwäschegesetzes


(1) Unter Beachtung der Bestimmungen des Geldwäschegesetzes erfolgt im Rahmen der Vertragsanbahnung eine Identifizierung des Kunden durch Mitteilung von Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Meldeadresse. Hierzu übermittelt der Kunde eine Kopie seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses inkl. aktueller Meldebestätigung. Daneben hat der Kunde auf Aufforderung weitere nach dem Geldwäschegesetz erforderliche Angaben zu machen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, so übermittelt er Firma oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift des Hauptsitzes und Namen der gesetzlichen Vertreter. Hält ein Anteilseigner mehr als 25 Prozent der Anteile am Unternehmen des Kunden, so macht der Kunde auch Angaben zu dessen Identität.
(3) Die Gesellschaft wird ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags ablehnen, wenn der Kunde die erforderlichen Angaben unterlässt oder unvollständig abgibt oder sich sonstige Zweifel im Zusammenhang mit der Prüfung der Angaben des Kunden ergeben sollten.


IV. Schlussbestimmungen


(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur insoweit, als dem Kunden dadurch nicht der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort ist Görlitz. Ist der Kunde Kaufmann, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ebenfalls Görlitz. Hat der Kunde keinen allgemeinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand ebenfalls Görlitz.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht beeinträchtigt. Eine durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen etwa entstehende Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten.
(4) Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet und nicht grundsätzlich bereit, bei Streitigkeiten mit einem Kunden im Zusammenhang mit einem Vertrag gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Gesellschaft ist bemüht, im Fall von Streitigkeiten selbst eine einvernehmliche Lösung mit dem Kunden herbeizuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, die auf elektronischem Weg geschlossen werden, die Möglichkeit für Verbraucher besteht, sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU unter www.ec.europa.eu/consumers/odr zu wenden, die den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle herstellt. Darüber hinaus bleibt es dem Kunden wie auch der Gesellschaft unbenommen, das zuständige Gericht anzurufen.